COVID-19 und PÖNALEN

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Hinweise zum Ausschluss von Pönalen und Darlegungsverpflichtungen des AN

Mit Stand 05.04.2020 beschreiben Dr. Konstantin Pochmarski und Mag. Christina Kober neben den Anwendungsvoraussetzungen des gesetzlichen Ausschlusses von Konventionalstrafen aufgrund des 2. COVID-19-JuBG auch konkrete Darlegungsverpflichtungen des Auftragnehmers anhand von praktischen Beispielen.

Wiederum wird darauf hingewiesen, dass ein bloßer Hinweis auf „die Pandemie“ weder ausreichend sein wird, dass sich ein AN gemäß § 1298 ABGB von (jeglichem) Verschulden an Terminverzögerungen frei beweist, noch die gültige Basis für Mehrkosten- und Mehrzeitforderungen sein kann.

Vielmehr wird es notwendig sein, die konkreten Änderungen im Bauablauf oder im Beschaffungsprozess darzustellen. Anzuführen sind auch jene Maßnahmen zur Einhaltung der (durch die 108. COVID-VO vom 19.03.2020 und die Einigung der Sozialpartner vom 26.03.2020 definierten) Schutzmaßnahmen, die konkreten Mehraufwand verursachen.

Links / Literatur:

COVID-19 UND PÖNALEN (05.04.2020; Pochmarski/Kober)

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