Die Österreichische Bautechnik Vereinigung (ÖBV) hat im Mai 2020 erstmals einen Leitfaden für den Umgang mit den Folgen von COVID-19 veröffentlicht. Der Leitfaden soll als Grundlage einer einheitlichen Vorgangsweise für die Dokumentation von Leistungsstörungen bei ÖNORM-Verträgen aus COVID-19 und für die Ermittlung sich daraus ergebender Mehrkosten und Bauzeitverlängerung dienen.
Überarbeitung / neuer Maßnahmenkatalog
Dieser Leitfaden wurde zwischenzeitlich überarbeitet und im November 2020 als Version 2 veröffentlicht. Der überarbeitete Leitfaden bleibt, abgesehen von der aktualisierten „Chronologie der Staatlichen Vorgaben“ und des überarbeiteten Maßnahmenkataloges vom 26.03.2020 (aktueller Stand 29.10.2020), großteils unverändert.
Der aktuelle Maßnahmenkatalog „Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen aufgrund von COVID-19“ vom 29.10.2020 enthält gegenüber der Version vom 26.03.2020 folgende Änderungen:
- Hinweis, dass Maßnahmen durch die Behörden angeordnet werden können, die über die allgemeinen COVID-19-Schutzmaßnahmen hinaus gehen.
- Sanitäre und soziale Einrichtungen auf der Baustelle sind vor der Benutzung durch andere Arbeitnehmer und darüber hinaus in regelmäßigen Reinigungsintervallen zu desinfizieren.
- Trennen von Verkehrswegen (zB Einbahnregelung)
- Anbringen von geeigneten Trennwänden (zB für Büros, Besprechungscontainer, Pausenräume)
- Arbeiten im Freien: kein Vollvisier, sondern eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz
- Arbeiten in geschlossenen Räumen:eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken ohne Ausatemventil
- Arbeiten in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen: FFP-Masken (einfacher Mund-Nasen-Schutz genügt nicht)
- Sofern Arbeitnehmer/innen über ein COVID-19-Risiko-Attest verfügen, sind die Vorgaben des § 735 ASVG sowie des Leitfadens „Umgang mit Risikogruppen im betrieblichen arbeitsmedizinischen Setting“ der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin einzuhalten.
- Personentransporte auf der Baustelle: die Bestimmungen betreffend Arbeiten in geschlossenen Räumen sind einzuhalten.
- An- und Abfahrten zu/von der Baustelle: die aktuellen Bestimmungen der Verordnungen gemäß COVID-19-Maßnahmengesetz sind einzuhalten.
- Schlafräume: Nicht zeitgleiche Doppelbelegung (schichtbetrieb) in getrennten Betten mit eigenem Spind mit einer Reinigung zwischen den Schichten oder bei Neubelegungen ist möglich.
Literatur/Referenzen:
Leitfaden „Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den Auswirkungen von COVID-19“, der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (ÖBV), Wien (November 2020)